Grösse zeigen, Schiffsfünfliber versenken!

Arbeitsplatzverluste, leere Schiffe, Mindereinnahmen und massive Proteste aus der Bevölkerung: Der Schiffszuschlag erweist sich als Desaster für die ZSG und die bürgerliche Abbaupolitik. Die SP verlangt mit Nachdruck einen umgehenden Verzicht auf den unnötigen Strafzuschlag.

Trotz grossen Protesten aus der Bevölkerung und Entlassungen bei der ZSG-Gastronomie, trotz fast leeren Schiffen, trotz einer Viertelmillion Franken Leistungsbeitrag vom Bund weniger, trotz geringerer Anteile aus den Verteilertöpfen von Generalabo und Halbtax-Abo, trotz grösserem Personalaufwand für Verkauf und Kontrolle des Zusatzbillettes und Mindereinnahmen beim Gastronmiepachtzins: Die verantwortlichen Gremien sind bis heute nicht bereit, den Fehler einzugestehen und den unnötigen Schifffünfliber wieder abzuschaffen.

 

Die SP fordert dringend den Verzicht auf den unnötigen Schiffszuschlag. Dieser ist nicht nur störend, sondern auch schädlich für den Tourismus und dadurch volkswirtschaftlich betrachtet ein klarer Fehler. Fast eine halbe Million weniger Passagiere auf dem See sollten Warnung genug sein. Die prognostizierten 1.5 Millionen Mehreinnahmen, die gemäss heutigem Wissensstand nicht annähernd erreicht werden können, kosteten bereits 10 Angestellte ihre Arbeitsstelle, was sich neben den unnötigen Arbeitsplatzverlusten auch negativ auf die kantonalen Finanzen auswirkt.

 

Wie auch viele andere unnötige Abbaumassnahmen der letzten Jahre ist der Schiffszuschlag nicht zu rechtfertigen, vor allem auch bei einem budgetierten mehrstelligen Millionengewinn des Kantons für 2018. Somit gibt es keinen einzigen Grund mehr, der für den Zuschlag spricht.

 

Diese LÜ16-Massnahme ist nur ein Beispiel von vielen weiteren schädlichen Abbaumassnahmen, durch die unser Kanton an Attraktivität verliert, durch die für unsere Umwelt weniger Gelder zur Verfügung stehen und durch die das kantonale Personal weitaus schlechtere Anstellungsbedingungen vorfindet als in der Privatwirtschaft.

 

Die SP nimmt die Proteste der Bevölkerung ernst. Der 2. Absatz des Artikel 2 der Kantonsverfassung besagt, dass «staatliches Handeln im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein» muss. Der Schiffszuschlag ist also sogar verfassungsmässig problematisch. Die SP nimmt den Kanton in die Pflicht. Fehler einzugestehen zeugt von Grösse. Mit der Abschaffung des Schiffszuschlags hätten Regierung und Kantonsrat eine ausgezeichnete Gelegenheit dazu.