Niemand soll gezwungen sein, die Renditen der Immobilienfirmen zu finanzieren

Die Zürcher Bevölkerung braucht mehr preisgünstige Wohnungen zur Kostenmiete. Der bürgerliche Versuch, Kostenmiete als Almosen zu verkaufen, darf nicht akzeptiert werden.

Die am Mittwoch im Gemeinderat diskutierte Verordnung zu den preisgünstigen Wohnungen nach §49b PBG hat eine lange Vorgeschichte: Die Idee hinter der 2014 angenommen kantonalen Vorlage «Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum» war es, dass bei Auf- und Einzonungen auch gewinnorientierte Eigentümer endlich einen Beitrag zur Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum leisten.

 

Im Gegensatz zu subventionierten Wohnungen sind preisgünstige Wohnungen gemäss § 49b PBG vollständig kostendeckend und werden ohne Einsatz von Steuermitteln bewirtschaftet. Der Regierungsrat hat darum nach der Vernehmlassung der kantonalen Verordnung (PWV) zu Recht sämtliche Vorgaben zu Einkommens- und Vermögenslimiten gestrichen und sich auf Vorgaben zur Belegung beschränkt.

Kostenmiete soll für alle gelten

«Unter den steigenden Mieten leiden in der Stadt Zürich breite Teile des Mittelstandes», sagt SP-Gemeinderat Patrick Tscherrig. «Wohnungen zur Kostenmiete sind keine Almosen, die sich auf besonders Bedürftige beschränken sollen, sondern ein volkswirtschaftlich sinnvolles Prinzip zur Stärkung der Kaufkraft.»

 

Trotzdem möchten die rechten Parteien die grosse Mehrheit der Bevölkerung mit sehr eng gefassten Vorgaben zu Einkommen und Vermögen  den renditeorientierten Immobilienbesitzern ausliefern. Die SP hingegen setzt sich dafür ein, dass Wohnungen zur Kostenmiete der ganzen Bevölkerung offenstehen und niemand gezwungen wird, die überhöhten Renditen von Immobilienfimen zu finanzieren.

Belegungsvorschriften genügen

Die strengen Vorgaben zur Belegung (Anzahl Zimmer minus eins = Anzahl Personen) unterstützt die SP aus ökologischen und städtebaulichen Überlegungen. Die Erfahrung aus der genossenschaftlichen Vermietungspraxis belegt zudem, dass strenge Belegungsvorschriften eine starke soziale Steuerung zur Folge haben.

 

Für vermögende Menschen sind diese Vorgaben wenig attraktiv, so dass in diesen Wohnungen grossmehrheitlich der untere Mittelstand lebt. Auch aus diesen Überlegungen wäre eine zusätzliche Kontrolle des Einkommens und Vermögens nur ein unverhältnismässiger bürokratischer Mehraufwand ohne spürbaren Effekt auf die Zusammensetzung der Mieterschaft.